Die zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung des öffentlichen Dienstes - Freiwillige Versicherung -
Leistungen
Für Leistungen aus einer freiwilligen Versicherung (PlusPunktRente), die der Versicherte selber zusätzlich zur Pflichtversicherung abschließen kann, gibt es keine Wartezeit. Allerdings kann die Wartezeit für die Leistungen aus einer Pflichtversicherung (s. o. = 60 Monate) durch Zeiten einer freiwilligen Versicherung nicht aufgestockt bzw. erfüllt werden.
Die Leistungen der PlusPunktRente umfassen je nach Risikowahl die Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente (Witwen, Witwer, Waisen, eingetragene Lebenspartner).
Finanzierung
Finanziert wird die PlusPunktRente grundsätzlich durch Beiträge - einschließlich einer möglichen staatlichen Förderung („Riester“) - die der/die Versicherungsnehmer/-in an die Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK) zahlt.
Für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.
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