ZVK Zusatzversorgungkasse
ZVK Hannover

Die zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung des öffentlichen Dienstes - Pflichtversicherung -

Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ist eine besondere Form der betrieblichen Altersversorgung, die den versicherten Beschäftigten eine zusätzliche Altersversorgung sichert.

Leistungen

Eine Anwartschaft auf eine Zusatzrente ist erfüllt, wenn der Arbeitgeber für 60 Monate Umlagen entrichtet hat (Wartezeit). Dazu zählen auch Zeiten in der Zusatzversorgung aus dem Tarifbereich des öffentlichen Dienstes bei anderen Zusatzversorgungseinrichtungen. In diesem Fall muss bei uns ein Antrag auf Überleitung/Anerkennung gestellt werden. Tritt der Versicherungsfall durch einen Arbeitsunfall ein, entfällt die Wartezeit. Die Wartezeit kann jedoch nicht durch Zeiten einer freiwilligen Versicherung aufgestockt bzw. erfüllt werden.

Rente an Versicherte

gegen Vorlage des Bescheides der gesetzlichen Rentenversicherung oder bei berufsständischer Altersversorgung. Die Höhe richtet sich - stark vereinfacht - nach der Dauer der Beschäftigung/Versicherung und dem Einkommen.

Rente an Hinterbliebene

(Witwen, Witwer, Waisen, eingetragene Lebenspartner) wenn der Versicherte oder Rentner verstirbt

Wenn Sie ergänzend zur Betriebsrente aus Ihrer Pflichtversicherung bei uns noch an einer freiwilligen Versicherung (PlusPunktRente) interessiert sind, stehen Ihnen hier weitere Hinweise zur Verfügung.

Finanzierung

Finanziert werden die Zusatzrenten von den Arbeitgebern, die dafür ohne Arbeitnehmerbeteiligung an die Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK) zahlen. Die Umlagen bemessen sich nach einem bestimmten Umlagesatz des jeweiligen Entgeltes der einzelnen pflichtversicherten Beschäftigten, die bei uns gemäß Tarifvertrag versichert sein müssen.

Für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.
 

 

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