ZVK Zusatzversorgungkasse
ZVK Hannover

Umstellung der Betriebsrente zum 01.01.2002

Durch die Reform der Zusatzversorgung hat sich die Leistungsberechnung ab dem 01.01.2002 vollkommen verändert. Anstelle des vormaligen Gesamtversorgungssystems trat das Punktemodell.

Für alle Versicherten, die bereits vor der Rechtsänderung in der Zusatzversorgung versichert waren, war es erforderlich, die in diesen Zeiten entstandenen Anwartschaften in das neue System zu übertragen. Der Schutz der vor dem 1.1.2002 schon erreichten Anwartschaften war ein wesentliches Anliegen von beiden Seiten in den Tarifverhandlungen.

Aus der bisherigen Versicherung wurden die bis zum 31.12.2001 entstandenen Anwartschaften errechnet und als sog. Startgutschrift in die neue Betriebsrente übertragen. Das galt für alle am 31.12.2001 pflicht- und beitragsfrei Versicherten, auch wenn die Wartezeit von 60 Umlage-/Beitragsmonaten noch nicht erfüllt war.

Bei der Umstellung gab es unterschiedliche Berechnungen für

  • rentennahe,
  • rentenferne und
  • beitragsfrei Versicherte.

Die zum 31.12.2001 errechneten Rentenanwartschaften wurden in Versorgungspunkte umgewandelt und als sog. Startgutschrift dem jeweiligen Versorgungskonto des Versicherten gutgeschrieben.

Rentennahe Startgutschriften erhalten Versicherte, die

  • am 1.1.2002 bereits 55 Jahre oder älter waren - also vor dem 2.1.1947 geboren,
  • vor dem 14.11.2001 Altersteilzeitarbeit oder Vorruhestand vereinbart haben,
  • am 31.12.2001 mit einem Grad von 50 % schwerbehindert waren, die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben und vor dem 1.1.1950 geboren sind oder
  • am 31.12.2001 mindestens 120 Umlagemonate zurückgelegt haben, vor dem 1.1.2007 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten und vor dem 1.1.1955 geboren sind.

Rentenferne Startgutschriften erhalten Versicherte, die

  • nach dem 1.1.1947 geboren sind mit Ausnahme derjenigen, die
  • vor dem 14.11.2001 Altersteilzeitarbeit oder Vorruhestand vereinbart haben,
  • am 31.12.2001 mit einem Grad von 50 % schwerbehindert waren, die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben und vor dem 1.1.1950 geboren sind oder
  • am 31.12.2001 mindestens 120 Umlagemonate zurückgelegt haben, vor dem 1.1.2007 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten und vor dem 1.1.1955 geboren sind.

Beitragsfreie Startgutschriften erhalten Versicherte, die

  • zum Zeitpunkt der Systemänderung (31.12.2001/1.1.2002) nicht mehr im öffentlichen oder kirchlichen Dienst beschäftigt und damit nicht mehr in der Zusatzversorgung angemeldet waren.
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