Barrierefreiheit

Sie können in Ihrem Browser die Schriftgröße und zugleich die gesamte Layout-Größe der Seite einstellen. Meist gibt es dafür mehrere Wege, zum Beispiel:

  • Über die Menüleiste oben in Ihrem Browser und zwar in der Regel unter dem Menüpunkt "Ansicht". Je nach Browser und Version finden Sie die Einstellung zum Vergrößern unter Bezeichnungen wie "Schriftgrad", "Textgröße", "Zoom", "Zoomfaktor" oder "Schriftgröße". Einige Browser zeigen in ihrer Menüleiste statt eines Begriffs ein großes und ein kleines "A" an, zum direkten Vergrößern oder Verkleinern.
  • Über die Tastatur: mit der Tastenkombination [strg] [+]. Je öfter Sie das klicken, umso mehr vergrößert sich die Ansicht. Rückgängig machen können Sie die Vergrößerung mit [strg] [-].
  • Über Tastatur und Maus: Taste [strg] und das Scrollrad Ihrer Maus.
  • Wenn Sie einen Mac nutzen, drücken Sie statt [strg] die Apfel-Taste.

Freiwillige Versicherung

PlusPunktRente

Mit der freiwilligen Versicherung (PlusPunktRente) kann die Betriebsrente aus der Pflichtversicherung durch eigene freiwillige Beitragszahlungen aufgestockt werden. Wahlweise kann dies mit („Riester“-Förderung oder Entgeltumwandlung) oder ohne staatliche Förderung geschehen. Die „Riester“-Förderung erfolgt durch staatliche Zulagen, bei einer Entgeltumwandlung werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge eingespart.

Es gibt weder eine  Wartezeit noch eine Gesundheitsprüfung. Die Leistungen umfassen je nach Risikowahl Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. Hinterbliebene sind Witwen, Witwer, Waisen und eingetragene Lebenspartner und ggf. Lebensgefährten. Unverbindliche Modellrechnungen können hier (Link einfügen) angefordert werden.

In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist im Tarif 2002 unter Buchst. B Ziffer 1 Abs. 1, im Tarif 2009/2009U, im Tarif 2017 und im Tarif 2024 in § 22 Abs. 1 ein jährlicher Höchstbetrag  (ohne Zulagen) festgeschrieben.

Wir bitten unsere Mitglieder und Versicherten um Beachtung der beiliegenden Information.

 Was als sogenanntes Riester-Modell bekannt geworden ist, gibt es auch bei uns.

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di haben am 18.02.2003 einen Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung vereinbart.

Bildnachweis: siehe Impressum