Barrierefreiheit

Sie können in Ihrem Browser die Schriftgröße und zugleich die gesamte Layout-Größe der Seite einstellen. Meist gibt es dafür mehrere Wege, zum Beispiel:

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PlusPunkteRente als Entgeltumwandlung

PlusPunktRente als Entgeltumwandlung

PlusPunktRente als Entgeltumwandlung (V4 Vertrag)
Quelle Handbuch Personalsachbearbeiter

Die Beiträge werden aus dem Brutto-Gehalt ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben angelegt.

Die Entgeltumwandlung beruht auf einer Vereinbarung zwischen dem Beschäftigten und dem Arbeitgeber. Es wird ein Teil des Bruttoentgeltes als Beitrag in Ihre betriebliche Altersversorgung eingezahlt. Der Beitrag wird dabei aus den Bruttobezügen Ihrer Gehaltsabrechnung direkt an uns abgeführt.

Der Mindestbetrag für die Durchführung einer Entgeltumwandlung liegt im Jahr 2026 bei 296,63€ pro Jahr. Der Höchstbetrag bei 8.112,00€.

Bei Verträgen für die Entgeltumwandlung muss der Antrag vom Versicherten ausgefüllt und zusätzlich vom Arbeitgeber unterschrieben werden. Die Versicherungsunterlagen mit dem Versicherungsschein erhält der Arbeitgeber (da er der Versicherungsnehmer ist). Der Versicherte (Arbeitnehmer) kann natürlich von seinem Arbeitgeber eine Kopie des Versicherungsscheins erhalten.

Rentenrechner

Staatliche Förderung

Das Finanzamt und die Sozialversicherungskassen verzichten zu Ihren Gunsten auf Einnahmen.
Das Finanzamt und die Sozialversicherungskassen verzichten zu Ihren Gunsten auf Einnahmen.

 

Die Förderung liegt darin, dass der Beitrag aus dem Bruttoentgelt ohne Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen der eigenen Altersversorgung zufließt.

Bei einem Beitrag von 100€ der in eine Entgeltumwandlung fließt, würde die Nettogehaltsauszahlung nur rund 55€ weniger betragen - je nach Einkommen und Steuerklasse.

Für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge gibt es Obergrenzen, für die Steuerfreiheit (8.112,00€ für das Jahr 2026) und für die Sozialversicherungsfreiheit (4.056,00€ für das Jahr 2026).