Barrierefreiheit

Sie können in Ihrem Browser die Schriftgröße und zugleich die gesamte Layout-Größe der Seite einstellen. Meist gibt es dafür mehrere Wege, zum Beispiel:

  • Über die Menüleiste oben in Ihrem Browser und zwar in der Regel unter dem Menüpunkt "Ansicht". Je nach Browser und Version finden Sie die Einstellung zum Vergrößern unter Bezeichnungen wie "Schriftgrad", "Textgröße", "Zoom", "Zoomfaktor" oder "Schriftgröße". Einige Browser zeigen in ihrer Menüleiste statt eines Begriffs ein großes und ein kleines "A" an, zum direkten Vergrößern oder Verkleinern.
  • Über die Tastatur: mit der Tastenkombination [strg] [+]. Je öfter Sie das klicken, umso mehr vergrößert sich die Ansicht. Rückgängig machen können Sie die Vergrößerung mit [strg] [-].
  • Über Tastatur und Maus: Taste [strg] und das Scrollrad Ihrer Maus.
  • Wenn Sie einen Mac nutzen, drücken Sie statt [strg] die Apfel-Taste.

PlusPunktRente mit Riesterförderung

PlusPunktRente mit Riesterförderung (V2 Vertrag)
Was sind Ihre Möglichkeiten?
Abbildung in Anlehnung an https://www.interhyp.de/ratgeber/was-sind-meine-moeglichkeiten/foerdermittel/wohn-riester/ Buch: Personalsachbearbeiter

Ihre Beiträge werden aus dem Netto-Gehalt eingezahlt und durch Zulagen und einen Sonderausgabenabzug gefördert.

Bei Riester-Verträgen in der betrieblichen Altersvorsorge führt der Arbeitgeber die Beiträge aus dem Nettoentgelt des Versicherten ab. Voraussetzung für die staatliche Förderung des Vertrages ist, dass eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.

Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen mindestens 4% Ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres als Eigenbeitrag aufgewendet werden.

Die staatliche Förderung besteht aus der Zahlung der Grundzulage in Höhe von 175€ bzw. von Kinderzulagen für jedes kindergeldberechtigte Kind in Höhe von 185€. Für ab 01.01.2008 geborene Kinder zahlt der Staat eine Kinderzulage in Höhe von 300€ pro Kind. Durch die Zulagen des Staates verringert sich der eigene Aufwand. Dadurch ist lediglich der Eigenbetrag (4% des Vorjahres Brutto) abzüglich Ihres Zulagenanspruches einzuzahlen.

Bei Verträgen mit Riester-Förderung muss der Antrag alleine vom Versicherten ausgefüllt werden. Der Versicherte erhält dann die Versicherungsunterlagen mit dem Versicherungsschein.