Barrierefreiheit

Sie können in Ihrem Browser die Schriftgröße und zugleich die gesamte Layout-Größe der Seite einstellen. Meist gibt es dafür mehrere Wege, zum Beispiel:

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Soziale Komponenten der Zusatzversorgung

Die Betriebsrente berücksichtigt auch soziale Komponenten. Das bedeutete, dass von der ZVK Hannover Versorgungspunkte gutgeschrieben werden, ohne dass hierfür Umlagen durch den Arbeitgeber gezahlt wurden.

Soziale Komponenten gibt es bei Mutterschutzzeiten, Elternzeiten und Erwerbsminderung- und Hinterbliebenenrenten

Mutterschutz

Zeiten eines Mutterschutzes (nach § 3MuSchG) werden wie Versicherungszeiten behandelt und können die Rentenanwartschaft erhöhen, da eine fiktive Entgeltfortzahlung unterstellt wird.  Mutterschutzzeiten ab dem 1.1.2012 werden vom Arbeitgeber gemeldet, ohne dass hierfür Umlagen oder Beiträge zu zahlen sind. Damit Mutterschutzzeiten vor dem 1.1.2012 als Versicherungszeiten berücksichtigt werden, müssen Versicherte oder Rentnerinnen dies direkt bei der ZVK Hannover beantragen. Das Antragsformular finden Sie hier.

Elternzeit

Wenn das Arbeitsverhältnis wegen einer gesetzlichen Elternzeit ruht, werden Zeiten der Kindererziehung in der Zusatzversorgung berücksichtigt. Für jeden vollen Kalendermonat einer gesetzlichen Elternzeit werden für jedes Kind, für das Anspruch auf Elternzeit besteht, ein monatliches Entgelt von 500 € unterstellt.

Erwerbsminderungs– und Hinterbliebenenrente

Bei Eintritt einer Erwerbsminderung zahlt die ZVK Hannover nicht nur eine Rente aus den bisher angesparten Versorgungspunkten. Bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres werden zusätzliche Versorgungspunkte gutgeschrieben. Dabei werden die Versicherten so gestellt, als wären sie bis zum 60. Lebensjahr in der Zusatzversorgung versichert. Dasselbe gilt auch für Hinterbliebenenrenten, wenn der Versicherte vor Vollendung des 60. Lebensjahres stirbt.