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News

28.10.2026

Altersvorsorgereform 2027

Neue staatliche Zulagenförderung

Die gesetzliche Rente bleibt auch künftig die Grundlage der Alterssicherung. Diese reicht - zusammen mit der betrieblichen Altersversorgung - oft nicht allein aus, den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand dauerhaft zu sichern. Daher wird die private Altersvorsorge immer wichtiger.

Ab 1.1.27 wird die staatliche Förderung für die private Altersversorgung (bisher: Riester-Rente) neu geregelt.

Wir werden die neue Zulagenförderung umsetzen. Bitte beachten Sie, dass bestehende Riesterverträge nicht automatisch geändert werden. Selbstverständlich profitieren Sie weiter von den bewährten Vorteilen der betrieblichen Altersversorgung: lebenslange Rentenleistungen, garantierte Verzinsung, Hinterbliebenen­versorgung und Flexibilität in der Ausgestaltung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die ZVK bietet ab 1.1.27 die neue stattliche Zulagenförderung an. Sie können sowohl einen Neuvertrag mit dieser Förderung abschließen als auch mit Ihrem bereits bestehenden Vertrag in die neue Förderung wechseln. Es handelt sich um ein Standardprodukt (für Versicherte mit einem höheren Sicherheitsbedürfnis) und nicht um ein Altersvorsorgedepot (mit höheren Risiken).
  • Welche Förderart bei einem bereits bestehenden Vertrag für Sie empfehlenswert ist, hängt von Ihren persönlichen Lebensumständen ab (z.B. Einkommen, Anzahl der Kinder, Höhe Ihres Beitrags). Eine individuelle Beratung zur neuen Förderung bieten wir ab Ende des Jahres an.
  • Es besteht kein Zeitdruck: informieren Sie sich vor Abschluss bzw. Wechsel in die neue Förder­systematik ausführlich – lassen Sie sich beraten

 

Die neue Förderung im Überblick:

Die Grundidee der Förderung durch staatliche Zulagen bleibt bestehen, die neue Förderung ist nun an andere Voraussetzungen geknüpft. Künftig entscheidet die Höhe Ihres Beitrages über die Förderung:

Grundzulage

·       50 % Zulage für Beiträge bis 360 € jährlich

·       25 % Zulage für Beiträge von 360,01 € bis 1.800 € jährlich

·       Maximale Zulage: 540 € jährlich

Kinderzulage

·       100% Zulage bis zu einem Beitrag von 300 € jährlich

·       Maximale Zulage pro Kind: 300 € jährlich

Berufseinsteigermodus

·       Einmaliger Bonus von 200 € für junge Leute unter 25 Jahren

Mindesteigenbeitrag / Förderhöchstgrenze

·       Mindestens 120 € Eigenbeitrag jährlich erforderlich, um Zulage zu erhalten

·       Maximale Förderung bei einem Eigenbeitrag von 1.800 €

Sonderausgabenabzug

·       ggf. zusätzlicher Steuervorteil

 

Alte oder neue Zulagenförderung? Oder etwas ganz anderes?

Die gute Nachricht: Sie sind nicht verpflichtet, irgendetwas an Ihrem bestehenden Vertrag zu ändern. Wenn Sie aber eine Änderung wünschen oder ganz neu einsteigen möchten: Wir empfehlen Ihnen eine ausführliche Beratung. Die für Sie am besten geeignete Förderart ist von Ihrer persönlichen Lebenssituation abhängig!

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